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© Annette Schrader
Kosten und Kranken­kassen Naturheil­praxis Petra NollKosten und Kranken­kassen Naturheil­praxis Petra Noll

Kosten und Kranken­kassen
Naturheil­praxis Petra Noll

© Annette Schrader

Eine der häufigsten Fragen vor dem ersten Termin: Was kostet das — und zahlt meine Krankenkasse?

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Abrechnung nach GebüH

Als Heilpraktikerin rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Das ist das offizielle Abrechnungswerk für Heilpraktikerleistungen in Deutschland.

Die Kosten für eine Behandlung setzen sich zusammen aus:

  • Der Erstanamnese (einmalig, ca. 90 Minuten)
  • Den Folgebehandlungen (ca. 40 Minuten je Sitzung)
  • Ggf. Chinesischen Kräutern (werden direkt über eine spezialisierte Apotheke abgerechnet)

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Akupunktur nur in zwei Ausnahmefällen:

  • Chronische Rückenschmerzen (mindestens 6 Monate)
  • Chronische Knieschmerzen bei Kniearthrose

Und das auch nur, wenn die Behandlung von einem zugelassenen Kassenarzt durchgeführt wird — nicht bei einer Heilpraktikerin.

Als gesetzlich Versicherte tragen Sie die Kosten bei mir in der Regel selbst. Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten Zusatzleistungen oder Kooperationsmodelle an — fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kasse nach.

Private Krankenversicherung (PKV) und Zusatzversicherungen

Viele private Krankenversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen teilweise. Das hängt von Ihrem individuellen Tarif ab.

Auch private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Kasse bieten häufig eine Erstattung für Naturheilkunde und Heilpraktikerbehandlungen. Diese Zusatzversicherungen sind oft günstiger als man denkt — und lohnen sich besonders für Menschen, die regelmäßig alternative Behandlungen in Anspruch nehmen.

Meine Empfehlung: Klären Sie vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen in Ihrem Tarif enthalten sind. Ich stelle Ihnen nach jeder Behandlung eine ordnungsgemäße Rechnung nach GebüH aus, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Beihilfe (Beamte)

Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch können Heilpraktikerleistungen häufig über die Beihilfe abrechnen. Auch hier gilt: Bitte vorab den genauen Erstattungsrahmen bei Ihrer Beihilfestelle erfragen.

Die Beihilfe Hamburg erstattet seit dem 1. Februar 2020 keine Heilpraktikerleistungen mehr. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt Ihre private Zusatzversicherung die Kosten gegebenenfalls weiterhin — sprechen Sie dies bitte vorab mit Ihrer Versicherung ab. Privat und gesetzlich Versicherte sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Heilpraktikerin Petra Noll
Petra Noll
Heilpraktikerin
Logo Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.
Mitglied im Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.

Häufige Fragen zu Kosten und Krankenkassen

Kann ich eine Rechnung für meine Versicherung bekommen?
Ja, selbstverständlich. Ich stelle nach jeder Behandlung eine ordnungsgemäße Rechnung nach GebüH aus.
Muss ich vor dem Termin zahlen?
Nein. Die Rechnung erhalten Sie im Anschluss an die Behandlung.
Was kostet die Erstanamnese?

Die Erstanamnese ist aufwendiger als eine Folgesitzung und wird entsprechend abgerechnet.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung?
Das hängt davon ab, wie regelmäßig Sie Naturheilkunde nutzen möchten. Viele meiner Patientinnen und Patienten berichten, dass sich eine Zusatzversicherung für sie gerechnet hat. Ich kann dazu keine Empfehlung für einen bestimmten Anbieter geben — aber der Vergleich lohnt sich.

Praxis Petra Noll · Bahrenfelder Straße 244 · 22765 Hamburg-Ottensen

Gut erreichbar aus dem gesamten Hamburger Raum — S-Bahn Ottensen (300 m), Bahnhof Altona (10 min). Mit der S-Bahn auch direkt aus Lübeck, Lüneburg und dem Hamburger Umland erreichbar.